BfDI - Pressemitteilungen - Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Navigation und Service Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü Suche Servicemenü Presse Karriere Hilfe Impressum Datenschutz Kontakt English Gebärdensprache Leichte Sprache Hauptmenü Bürgerinnen und Bürger Unternavigationspunkte Bürgerinnen und Bürger Schließen Basiswissen ... zum Datenschutz ... die Betroffenenrechte ... für Beschäftigte ... für Kinder und Jugendliche Sozialverwaltung Elektronische Patientenakte Gesundheit und Soziales Ihre Rechte im Sozialdatenschutz eHealth Arbeitsverwaltung Renten- und Unfallversicherung Privatwirtschaft Digitale Dienste und Messengerdienste Telekommunikation Brief und Paket Auskunfteien Sicherheit Ihre Rechte – Unsere Aufgaben Nachrichtendienste Polizeien des Bundes Bekämpfung der Finanzkriminaltät Internationale Akteure Behördliche Informationssysteme Sicherheitsüberprüfungsrecht Informationsfreiheit Basiswissen Informationsfreiheit Wissenswertes zum IFG-Antrag Informationsfreiheitskonferenzen Allgemeine Verwaltung Finanzen und Steuern Meldewesen und Statistik Asyl und Migration Weitere Verwaltungstätigkeiten Technische Anwendungen Smartwatches für Kinder Mustertexte Fachthemen Unternavigationspunkte Fachthemen Schließen Gremienarbeit Datenschutzkonferenz EDSA Global Privacy Assembly G7 Roundtable Informationsfreiheitskonferenzen Berlin Group Weitere Gremien Basiswissen für die Datenverarbeitung Allgemeine Praxistipps Technische Anwendungen Internationale Datenübermittlung Digitale Dienste und Messengerdienste Einzelthemen Telekommunikation Energiewende De-Mail Einwilligungsverwaltung Postdienstleister Sicherheit Hintergründe und Neuigkeiten Internationales Wissen für die Praxis Zentrale Anlaufstelle Die BfDI Unternavigationspunkte Die BfDI Schließen Über Uns Die BfDI Organisation der Behörde Datenschutz-Garten Karriere Stellenangebote Arbeiten bei der BfDI Jobprofile Praktikum und Referendariat Karrieremessen Presse Pressemitteilungen Kurzmeldungen Social Media – Mastodon Pressebilder Konsultationsverfahren KI-Modelle und personenbezogene Daten Standardisierte Messenger-Überprüfung KI in Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Anonymisierung unter der DSGVO Dokumente BfDI-Dokumentensuche Access for one - 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November 2019 Pressemitteilung 26/2019 Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung Wenn Anbieter von in Websites eingebundenen Dritt-Diensten die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen, muss hierfür vom Websitebetreiber eine explizite Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, fordert daher Website-Betreiber auf, ihre Websites umgehend auf entsprechende Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen zu überprüfen: Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen. Dass dies nicht mit einfachen Informationen über sogenannte Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen funktioniert, sollte hoffentlich mittlerweile jedem klar sein. Jeder Websitebetreiber sollte sich daher genau damit auseinandersetzen, welche Dienste bei ihm eingebunden sind und diese notfalls deaktivieren, bis er sichergestellt hat, dass ein datenschutzkonformer Einsatz gewährleistet werden kann. Hierbei unterstützen kann die bereits im Frühjahr von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichte „Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien“. In dieser wird im Einzelnen herausgearbeitet, unter welchen Bedingungen ein Tracking von Website-Besucherinnen und -Besuchern zulässig ist. Ältere Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden, beispielsweise zum Thema Google Analytics, gelten nicht mehr, da sich die Rechtslage und die Verarbeitungsprozesse mitunter stark verändert haben. Kontaktfinder Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist. Öffentliche Stellen Unter den Begriff der öffentlichen Stelle fallen nicht nur die klassischen Verwaltungsbehörden, sondern auch Gerichte, Parlamente oder öffentliche Stiftungen. Hierzu zählen auch die Sozialversicherungen, wie z.B. die Krankenkassen. Unternehmen Privatunternehmen werden meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, es gibt jedoch einige Ausnahmen. In diese Kategorie fallen auch privatrechtliche Organisationen wie Vereine und Verbände. Presse, Rundfunk, Kirche In diesen Bereichen gelten besondere Zuständigkeiten. Kirchen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk verfügen z. B. über eigene Datenschutzbeauftragte. Auch für andere Organisationen sind die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht zuständig. Fußbereich Graurheindorfer Straße 153 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228-997799-0 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de Unternavigation aller Website-Bereiche Bürgerinnen und Bürger Basiswissen Allgemeine Verwaltung Privatwirtschaft Sicherheit Sozialverwaltung Technische Anwendungen Informationsfreiheit Mustertexte Themen Gremienarbeit Basiswissen für die Datenverarbeitung Einzelthemen Zentrale Anlaufstelle Die BfDI Über Uns Karriere Dokumente Datenschutz-Garten Konsultationsverfahren Presse Service Publikationen Anschriften und Links Kontakt FAQ Veranstaltungen Mediathek Newsletter Aktuelle Informationen Pressemitteilungen Kurzmeldungen Social Media – Mastodon RSS-Newsfeed - Allgemein Forum Datenschutzforum Impressum Datenschutz Barrierefreiheit © BfDI