Impressum, Kontakt, Verantwortlichenangaben, Datenschutzkontakt und öffentlich sichtbare Zuständigkeiten konsistent verlinken.
Evidenz: Aus gespeicherter SaferPage-Evidenz abgeleitet; Betreiber muss den tatsächlichen Rechtsraum fachlich bestätigen. Quelle: SaferPage PrüfkatalogDACH / EU Regelwerke
smard.de: welche Pflichten Betreiber zuerst prüfen sollten
smard.de: 7 DACH/EU-Regelwerksachsen, 3 unter 60 Punkten, Status: kritische Regelwerkslücken.
Das Regelwerks-Center ist eine DACH/EU-orientierte, automatisch abgeleitete Betreiber-Priorisierung. Es ersetzt keine Rechtsberatung und muss mit realen Zielmärkten, Datenflüssen und internen Prozessen abgeglichen werden.
Prüfmatrix
DACH/EU-Scores mit Evidenz und Fixpfad
Security-Header, TLS, Referrer-Policy, Cookie-Attribute und externe Skripte härten und als TOM-/Re-Scan-Nachweis dokumentieren.
Evidenz: 4 von 6 wichtigen Security-Headern vorhanden, 4 korrekt bewertet. CSP wirksam mit 4 Direktive(n), 2 Warnung(en), 3 Hinweis(e). Quelle: BSI Mindeststandard TLSDatenschutzhinweise, Rechtsgrundlagen, Datenflüsse, Anbieter und Betroffenenrechte gegen die tatsächlich sichtbare Technik abgleichen.
Evidenz: Aus gespeicherter SaferPage-Evidenz abgeleitet; Betreiber muss den tatsächlichen Rechtsraum fachlich bestätigen. Quelle: Europäische Kommission: Datenschutz unter der DSGVOCH-Notice, Auslandsbekanntgaben, Empfänger, Rechtekanal und Anbieterregionen gegen das Anbieterregister prüfen.
Evidenz: Schweizer Rechtsraum wird als DACH-Variante vorbereitet; konkrete Ausrichtung und Auslandsbekanntgaben muss der Betreiber bestätigen. Quelle: EDÖB: Datenschutz und neues DatenschutzgesetzAT-Variante der Datenschutzhinweise, Cookie-/Consent-Texte, Behörde und DSAR-Prozess prüfen.
Evidenz: Betreiber- und Zielregion werden aus dem Prüfprofil abgeleitet; Österreich muss als Zielmarkt fachlich bestätigt werden. Quelle: Österreichische Datenschutzbehörde: Datenschutz & CookiesBarrierefreiheitsbefunde priorisieren, Erklärung/Stand dokumentieren und Consent-/DSAR-/Formularflows mit Tastatur und Screenreader testen.
Evidenz: 16 Bild(er), 10 Formularfeld(er), 18 Button(s) im passiven HTML-Sample auf Basis-Barrierefreiheit geprüft. Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit: BFSGNicht notwendige Cookies, Web Storage, Pixel und Tag-Manager bis zur wirksamen Einwilligung blockieren und Ablehnen/Widerruf gleichwertig testen.
Evidenz: Consent ist teilweise erkennbar, aber einzelne Punkte sollten Betreiber nachpruefen. Quelle: DSK Orientierungshilfe Digitale Dienste